| Sexuelle Übergriffe in der Psychotherapie |
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| Abb. 1 |
| „§ 174c: Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Missbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Missbrauch des Behandlungs-verhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen lässt. (3) Der Versuch ist strafbar.“ (Weigend, 2008: S. 92) |
Seit 1998 gelten sexuelle Übergriffe in der Therapie als Straftatbestand (Abb. 1) im Sinne des § 174c Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB). Bis 1998 konnten sexuelle Übergriffe in der Psychotherapie bei Erwachsenen nicht ausreichend anderen strafrechtlichen Verordnungen zum Schutze der Klienten zugeordnet werden. Die psychotherapeutische Behandlung betrifft nicht nur die anerkannten Therapieverfahren, sondern berührt auch alle anderen „Außenseitermethoden und alternative Therapieformen“ (Feser, 1990: S. 4).
Zur ersten Fragestellung: In der Online- Untersuchung gaben 53 % der weiblichen Teilnehmer und 20 % der männlichen Teilnehmer an, über den § 174c StGB gar nicht aufgeklärt worden zu sein. 6% der Frauen und 5% der Männer sind unzureichend informiert worden. Dieses Ergebnis spiegelt eine mangelnde Ausbildungssituation, so dass klar zu fordern ist, dass die Strafbarkeit sexueller Übergriffe in allen Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnissen deutlich mehr zu beachten ist bzw. in allen Ausbildungen verpflichtend vorkommt. Die ausreichende und ausführliche Aufklärung der weiteren Teilnehmer können Sie der Abb. 2 entnehmen.

Zur Frage, ob das Abstinenzgebot in der Ausbildung behandelt wurde, gaben 29% der Frauen und 20% der Männer an, dass es in der Ausbildung gar nicht behandelt wurde, und weitere 20% der weiblichen Befragten gaben eine unzureichende Behandlung des Abstinenzgebotes an. Bis auf drei Enthaltungen haben die verbleibenden Teilnehmer eine ausreichende bzw. ausführliche Abhandlung des Abstinenzgebotes angegeben. Auch dieses Ergebnis ist kritisch zu betrachten und es legt Überlegungen nahe, Untersuchungen in entsprechenden Ausbildungsinstitutionen über die Ausbildungsinhalte durchzuführen. Wie der §174c StGB sollte das Abstinenzgebot verpflichtend in die Curricula eingebunden sein.
Zur Frage, ob das Thema „Sexuelle Übergriffe in der Psychotherapie“ in der Ausbildung vorkam, beantworteten 47% der weiblichen Befragten und 20% der männlichen Befragten mit „gar nicht“. 16% der weiblichen und 10% der männlichen Teilnehmer berichteten über eine unzureichende Information hinsichtlich des Themas. Die weiteren Teilnehmer waren über die Thematik ausreichend und ausführlich informiert worden bzw. haben keine Angaben gemacht. Diese Zahlen zeigen eine nicht zufriedenstellende Ausgangsposition für einen Berufsstart. Anders gesagt: Durch eine gezielte Auseinandersetzung mit dem Thema innerhalb der Ausbildung könnte mindestens eine Grundlage für die Therapeuten/Berater gebildet werden.
Bei der Frage „War in Ihrer Ausbildung das Thema Sexualität im Umgang mit eigenen erotischen sexuellen Gefühlen und Gedanken im therapeutischen Kontext ein Modulinhalt?“ (vgl. Abb. 3) war auffallend, dass 71% der Frauen angaben, die Thematik der Sexualität im therapeutischen Kontext nicht als Modulinhalt in ihrer Ausbildung gehabt zu haben. Ferner haben 20% der Männer keine Angabe zu dieser Frage gemacht. 25% der Männer hatten dieses Modul in der Ausbildung nicht. 55% der männlichen Teilnehmer und 29% der weiblichen Teilnehmer bejahten diese Frage. Eine Integration eines solchen Moduls könnte bei Therapeuten zur Selbsterfahrung im engeren Sinn beitragen, würde bei Bedarf mehr in das Bewusstsein rücken und im weiteren Sinn für die Klienten im Umgang mit der Sexualität eine Bereicherung sein.

Zusammenfassend zur ersten Fragestellung ist festzuhalten: In allen oben genannten Bereichen der Ausbildung bestehen zum Teil defizitäre Ausbildungsbedingungen. Wie bereits erwähnt, sollten Überlegungen über die Ausbildungssituation angestellt werden, inwieweit mindestens die Thematiken des Abstinenzgebotes und des § 174c StGB verpflichtend zu unterrichten sind. Ebenso könnte eine curriculare Verpflichtung über die Sexualitäts-Thematik zum Umgang mit eigenen sexuellen Gefühlen und Gedanken im therapeutischen Kontext einen Beitrag zur Selbsterfahrung leisten und zum Schutze der Klienten dienen.
Zur zweiten Fragestellung: Zur Frage, ob die Befragten das Gefühl hätten, je eine sexuelle Grenze überschritten zu haben (gedanklich, verbal oder körperlich/sexuell), ließ sich festhalten, dass sexuelle Grenzüberschreitungen in gedanklicher, verbaler und körperlich/sexueller Weise vorkommen. Bezüglich aller drei Items (gedanklich, verbal, körperlich/sexuell) insgesamt gab es die heterogenen Konstellationen bei den einmaligen sexuellen Grenzüberschreitungen 21 Mal und damit etwas seltener als die homosexuellen Konstellationen, die sich 23 Mal ergaben. Eine mehrmalige sexuelle Grenzüberschreitung wurde 16 Mal angegeben (alle drei Items), dementsprechend werden die die nicht bekannten Übergriffe häufiger sein. Die Gewichtungen der Angabe, sexuelle Grenzüberschreitung habe niemals stattgefunden, und der Auslassung einer Angabe sind den jeweiligen Items der Abbildungen 4 (weibliche Teilnehmer) und 5 (männliche Teilnehmer) zu entnehmen. In welchem Zeitraum diese Grenzüberschreitungen vorkamen, wurde nicht gefragt.


Bei der Frage „Hatten Sie je eine/n KlientIn in der Folgetherapie, die/der ein übergriffiges Verhalten seitens eines/einer Therapeuten/ Therapeutin erfahren hat?” gaben die Befragten an, dass aus der Gesamtheit 23% der Befragten mindestens einmal und 18% sogar mehrmals einen Klienten in einer Folgetherapie gehabt zu haben. Dagegen hatten 55% bislang noch keinen Klienten, der übergriffiges Verhalten seitens eines anderen Therapeuten erlebt hat. Zu berücksichtigen ist, dass auch hier kein Zeitraum abgefragt wurde; es ist unklar, in welchem Zeitabschnitt die Übergriffe der Ersttherapeuten geschehen sind.
Nach Becker-Fischer und Fischer gibt es bei Folgetherapien besondere Probleme wie „Eigenübertragungsgefühle“, z.B. Wut auf den Kollegen, der dem Berufsstand wegen der Übergriffe einen zweifelhaften Ruf beschert. Oder aber auch ein Mitgefühl mit dem Kollegen und folglich die Tendenz, dem Opfer die Schuld zu geben. Einmal abgesehen von der Schweigepflicht des Folgetherapeuten, dem letztendlich die Hände gebunden sind (Becker-Fischer und Fischer, 2008: S. 116-118). Laut Moggi et al. wirken sich die Folgen sexuellen Missbrauchs in der Psychotherapie wie Missbrauch in der Kindheit aus und demzufolge ist ein Wissen über die Behandlung solcher Klientel sehr bedeutsam (Moggi et al., 1992: S. 705).
Zur Frage „Hatten Sie jemals das Gefühl, dass sich ein/e KlientIn schon mal über das Maß einer therapeutischen Beziehung hinaus zu Ihnen hingezogen fühlte?” gaben 51 Therapeutinnen und andere Berufszugehörige an, dass sich 15 Klienten (14 männlich/ 1 weiblich) mehrmals hingezogen fühlten. Und zu 20 Therapeuten/andere Berufszugehörige fühlten sich 9 Klienten (8 weiblich/ 1 männlich) mehrmals hingezogen. Genauere und weitere Angaben zu den Ergebnissen, wie oft sich Klienten einmal hingezogen fühlten, können aus Abbildung 6 entnommen werden. Aus Freuds Psychoanalyse ist die Übertragungsliebe bekannt und nicht verwunderlich, dass sich Klienten in einem nicht unerheblichen Prozentsatz zu Therapeuten/ anderen Berufszugehörigen hingezogen fühlen. Dies erfordert einen adäquaten Umgang der betroffenen Therapeuten und anderen Berufszugehörigen.

Zusammenfassung zur zweiten Fragestellung: Die Frage, ob sexuelle Übergriffe in der Psychotherapie vorkommen, kann aus dieser Grundgesamtheit mit obigen Darstellungen bestätigt werden und muss ergänzt werden. Sexuelle Grenzüberschreitungen kommen nicht nur in den psychotherapeutischen Berufsgruppen vor, sondern auch in den anderen Berufsgruppen der Teilnehmer. Zudem konnte ein ziemlich ausgewogener Anteil von hetero- und homosexuellen Beziehungskonstellationen erkannt werden. Ferner bestätigen die Zahlen über die Folgetherapien Vorkommnisse übergriffigen Verhaltens von Ersttherapeuten nicht unwesentlich. Ebenso gaben die Befragten an, das Gefühl gehabt zu haben, dass sich Klienten über das Maß einer therapeutischen Beziehung hinaus hingezogen fühlten. 13% aller Befragten glauben, dass ziemlich oft sexuelle Übergriffe in Psychotherapien stattfinden. 39% aus der Grundgesamtheit hatten weniger als fünf Jahre Berufserfahrung, hier stellt sich die Frage, ob diese Unerfahrenheit für die genannten Ergebnisse möglicherweise eine Rolle spielen kann. Zusätzlich sollte die unzureichende Aufklärung und Behandlung der Thematik hinsichtlich des Abstinenzgebotes und der Strafbarkeit sexueller Übergriffe in der Psychotherapie berücksichtigt werden (vgl. Zusammenfassung der ersten Fragestellung).
Zur dritten Fragestellung: Anregungen und Wünsche zur Vermeidung und Vorbeugung sexueller Übergriffe in der Psychotherapie waren eine offene Frage. Aus der Befragung von 71 Befragten haben 11 „keine“ Antwort gegeben. Von 60 Befragten werden die Anregungen/Wünsche etc. zusammengefasst. Die Zusammenfassung hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Ein Großteil der Befragten hat für mehr Aufklärung und Information bereits in der Ausbildung plädiert, zum Thema Sexualität seien insbesondere eine intensive Behandlung, Sensibilisierung und Selbsterfahrung sinnvoll. Weiterhin hat eine erhebliche Anzahl der Befragten auf Supervision hingewiesen, zum Teil auch die Anregung geäußert, die Supervision gesetzlich bzw. verpflichtend zu deklarieren. Ferner plädierten mehrere Teilnehmer dafür, für eine eigene bewusst ausgelebte Sexualität außerhalb der Therapie zu sorgen. Mehrmals sind auch Anregungen zu speziellen „ausgereiften“ Schulungsangeboten, Vorträgen oder auch Pflichtseminaren beschrieben worden. Weiterhin sind auch Wünsche geäußert worden, dass Dozenten als Vorbild fungieren sollten, dass das Thema Missbrauch zum einen von Ausbildern und zum anderen in externen Schulungen von Fachpersonal gelehrt werden sollte. Von manchen wurde Selbsterfahrung und Eigentherapie während und außerhalb der Ausbildung erläutert: eine Selbstreflexion über eigene Verhaltensweisen, eine Auseinandersetzung mit Übertragung und Gegenübertragung und eine eigene Zufriedenheit mit der Sexualität herzustellen, um über eine gute Grundlage für therapeutisches Arbeiten zu verfügen. Einzelaussagen der Befragten: Zur Überprüfung und Gewährleistung des Schutzes vor sexuellen Übergriffen eine Qualitätssicherung und eine Prüfungskommission einrichten, um eine anonyme Betrachtung der Klienten vornehmen zu können; Transparenz der Arbeit, Patientenaufklärung, Überprüfung durch unabhängige Supervisoren sowie ein verpflichtender Text im Erstgespräch für den Klienten, was ein sexueller Übergriff ist, eine schriftliche Einforderung der Aufklärung über die Strafbarkeit sexueller Übergriffe, eine genauere Überprüfung von Übergriffserfahrungen bei der Ablegung der Zulassungsprüfung, Videoaufzeichnung bei kritischen Verdachtsmomenten und Begleitpersonen für Therapeuten und Klienten.
Weitere Teilnehmer forderten die Stärkung der Opfer, die Einhaltung von Regeln, Differenzierungen in der psychotherapeutischen und körperlichen Behandlung. Des Weiteren wurde der Wunsch nach Aufklärung im Umgang mit Folgetherapien genannt und Aufklärung darüber, wie Therapeuten sich schützen oder selbst verteidigen können bei Übergriffen seitens der Klienten aufgrund einer psychischen Krankheit. Ferner wurde anonym ein Vorschlag gemacht, dass Männer nur Männer und Frauen nur Frauen therapieren sollten.
Zusammenfassung zur dritten Fragestellung: Die Aussagen, Anregungen, Wünsche spiegeln insgesamt das Bild der Befragung und bestätigen einen weiten Bedarf an Aufklärung, Auseinandersetzung und Integration der Thematik der sexuellen Übergriffe in der Psychotherapie und in den anderen genannten Berufsgruppen.
Zu den noch offenen Fragen der Supervision und des Qualitätsmanagements: Von den Befragten gaben mit 53% über die Hälfte an, regelmäßig zur Supervision zu gehen. Supervision ermöglicht, sich als Therapeut bei ersten Anzeichen von Gegenübertragungsgefühlen in Bezug auf sexuelle Gedanken, Wünsche etc. gegenüber Klienten mit Kollegen auszutauschen.
Qualitätsmanagement als Kontrollinstanz fanden 25% der Befragten sehr wichtig und 24% wichtig. Durch ein Qualitätsmanagementinstrument kann die Einführung eines Notfall-, Fehler-, und Beschwerdemanagements innerhalb eines Qualitätsmanagements für eigene gefährdete Bereiche, Therapeuten und Klienten, innerhalb der eigenen Praxis mehr gesichert werden.
Ausblick:
Die in dieser Arbeit dokumentierte Umfrage hat sexuelle Übergriffe in der Psychotherapie und anderen Berufsgruppen als schwerwiegende Problematik aufgezeigt. Eine curriculare Beachtung der Thematik in den Ausbildungen sollte ggf. überprüft und untersucht werden, möglicherweise auch eine gesetzliche Regelung für verpflichtende Modulinhalte, wie das Thema der sexuellen Übergriffe in der Psychotherapie. Anknüpfen an den Forschungsstand würden Untersuchungen zu gleichgeschlechtlichen Konstellationen und Männern als Opfern, von denen es nur wenige gibt. Aufgrund dieser Untersuchung kann ein Bedarf an weiteren Forschungen bestätigt werden.
Außerdem wäre eine Überprüfung der Regelung im Umgang mit einer verpflichtenden Supervision anzustreben. Des Weiteren stellt sich die Frage, ob die Einführung eines Qualitätsmanagements eine Hilfe sein könnte, um den sexuellen Übergriffen in der Psychotherapie präventiv zu begegnen. Die kassenärztlichen Psychotherapeuten sind bereits verpflichtet, ein Qualitätsmanagement zu führen. Demzufolge könnte explizit für nichtkassenärztliche freie Psychotherapeuten und Heilpraktiker für Psychotherapie ein spezielles Qualitätsmanagement-Programm unter Berücksichtigung der Berufsordnungen, Strafbarkeit und dementsprechenden Regelungen entwickelt werden. Neben sämtlichen Regelungen und gesetzlichen Vorgaben wird eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit dem sensiblen Thema sowohl für jede einzelne Fachperson als auch in den Ausbildungsstätten und Institutionen von großer Bedeutung sein.
Eine Auseinandersetzung soll nicht eine Mediendarstellung zur Schädigung des Berufsstandes bedeuten, sondern ernsthaft die Problematik des sexuellen Übergriffs im fachlichen Diskurs ansprechen. Dazu braucht es Fachpersonal, das sich die Thematik zutraut, und jede einzelne Fachperson ist gefordert, eine Offenheit und eine Bereitschaft zur Reflexion mitzubringen. Eine offene Auseinandersetzung mit Sexualität unter Berücksichtigung ethischer Aspekte kann viel bewirken, nur muss die Thematik auch angesprochen und anschließend gehandelt werden. Auf das Verstehen muss ein Handeln folgen, um eine bewusste Veränderung, eine veränderte Haltung anzuregen oder zu bewirken. Um eine Annäherung der Betroffenen (Therapeuten wie Patienten) zu gestalten, wäre ein Ausbau an weiteren speziell auf das Thema ausgerichteten Online- Beratungsstellen und Werbung für eine anonyme Beratung sinnvoll. Der Ethikverein (www.ethikverein.de) bietet solche Beratung ganz konkret an.
Literaturhinweise:
- Becker-Fischer, Monika; Fischer, Gottfried (1995): Sexuelle Übergriffe in Psychotherapie und Psychiatrie. Forschungsbericht des Instituts für Psychotraumatologie Freiburg. In Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. (Ed.), Materialien zur Frauenpolitik Nr. 51.
- Becker-Fischer, Monika; Fischer, Gottfried; Eichenberg, Christiane (2008): Sexuelle Übergriffe in Psychotherapie und Psychiatrie. Orientierungshilfen für Therapeut und Klientin. 3., neu bearbeitete, erweiterte und aktualisierte Auflage. Kröning: Asanger (Psychotraumatologie, Psychotherapie, Psychoanalyse, 18).
- Bühring, Petra (2004): Professional Sexual Misconduct. „Missbrauch fängt im Kopf an“. In: Deutsches Ärzteblatt/PP, Jg. 12 , H. 12, S. 557.
- Feser, Frank (1990): Abstinenzgebot. BT-Drs. 13/8267, S. 4. Herausgegeben vom OLG Düsseldorf. Online verfügbar unter http://www.heilberufsrecht.de/ Abstinenzgebot.html Zuletzt geprüft am 17.06.2010.
- Krutzenbichler, Sebastian H. (1991): Die Übertragungsliebe. Recherchen und Bemerkungen zu einem „obszönen“ Thema der Psychoanalyse. In: Forum der Psychoanalyse. Zeitschrift für klinische Theorie und Praxis, Jg. 7, H. 4, S. 291–303.
- Moggi, Franz et al. (1992): Sexueller Missbrauch in therapeutischen Beziehungen. In: Nervenarzt, H. 63, S. 705–709.
- Pokorny, Michael R. (2001): Wie ist mit Missbrauch durch Psychotherapeuten umzugehen? In: Hutterer-Krisch, Renate (2001): Fragen der Ethik in der Psychotherapie. Konfliktfelder, Machtmißbrauch, Berufspflichten. 2. aktualisierte Auflage. Wien: Springer, S. 460–466.
- Reimer, Christian; Rüger, Ulrich (2006): Psychodynamische Psychotherapien. Lehrbuch der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapieverfahren. 3., vollständig neu bearbeitete und aktualisierte Auflage. Heidelberg: Springer.
- Tschan, Werner (2004): Helfer als Täter. Sexuelle Grenzverletzungen durch medizinische und psychosoziale Fachpersonen. In: Psychotherapie im Dialog, Jg. 5, H. 2, S. 181–185.
- Weigend, Thomas (2008): Strafgesetzbuch. Mit Einführungsgesetz, Völkerstrafgesetzbuch, Wehrstrafgesetz, Wirtschaftsstrafgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Versammlungsgesetz, Auszügen aus dem Jugendgerichtsgesetz und dem Ordnungswidrigkeitengesetz sowie anderen Vorschriften des Nebenstrafrechts; Textausgabe. 47. Auflage. Stand: 1. September 2009, Sonderausgabe. München: Dt. Taschenbuch- Verlag; Beck (Dtv Beck-Texte im dtv, 5007).
- Wimmer, Michaela (2010): Deskriptive Datenanalyse. Statistik zum Projekt „Sexuelle Übergriffe in der Psychotherapie“. Anonyme Online-Umfrage. Lizenzierte Software: Unipark (Globalpark AG).
Michaela Wimmer
Jahrgang 1967. Mentorin im Sozial- und Gesundheitswesen (B. A.), Heilpraktikerin für Psychotherapie, Dipl. Eutoniepädagogin/- therapeutin.
Böhmerwaldstraße 26
85368 Moosburg a. d. Isar
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Sigmund Freud, der Begründer der Psychoanalyse, war sich der Problematik, die zwischen Therapeut und Klient entstehen kann, bewusst. Erotische, romantische, sexuelle Gefühle, die Klienten im Therapeuten auslösen, zählt er zu den Übertragungsgefühlen. Des Weiteren vertritt Freud klar, dass die Bedürfnisse nach Liebe des Klienten durch den Therapeuten nicht ausgenutzt werden dürfen (Bühring, 2003: S. 18).